· Überbrückungshilfe III
BMF-Update: Leistungsoptimierung für Soloselbstständige, Neustarthilfe, Härtefälle
| Im Mai ist die Überbrückungshilfe III nochmals angepasst worden. Dazu zählen die Neustarthilfe für Soloselbstständige, überarbeitete Regelungen für besonders getroffene Branchen und weitere Härtefall-Hilfen für Sonderfälle. Das politische Ziel: All jene, die bislang leer ausgegangen sind, sollen damit in den Fördermechanismus eingebunden werden. |
Neustarthilfe für Soloselbstständige
Die Neustarthilfe von einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes gilt beispielsweise für nicht fest angestellte Schauspieler und vergleichbar Beschäftigte.
Voraussetzungen
- Maximale Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro
- Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
- Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenze
Fördervolumen und Abschlagshöhe erhöht
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat, maximal 12 Mio. Euro
- Abschlagszahlungen von bis zu 800.000 Euro
- Fixkostenerstattung abhängig vom Umsatzrückgang nun bis zu 100 Prozent
- Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
- Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Härtefallfhilfen für Sonderfälle
Für spezielle Fälle Corona-bedingter wirtschaftlicher Härte, die von bestehenden Programmen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, richten Bund und Länder gesonderte Härtefallhilfen ein.
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Überbrückungshilfe III ‒ Update vom April 2021: Neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen |
(JT)
Quelle: PM des BMF