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· E-Nutzfahrzeuge

Befristeter Aufruf zum „Fördermittel beantragen“ ‒ an KMU und Handwerksunternehmen

Bild: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

| Das Bundesverkehrsministerium startet den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. |

Antragstellung ist nur bis 14.09.2020 möglich

In diesem Jahr werden dafür 50 Millionen Euro vom Bund aus dem Konjunkturpaket 2020 bereitgestellt. Der aktuelle Förderaufruf ist der Auftakt für eine Reihe weiterer Aufrufe für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen und klimaschonenden Antrieben sowie der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur. Die Antragstellung ist nur bis 14.09.2020 möglich!

 

 

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Bild: IWW Institut

Quelle: PtJ

(JT)

Quelle: ID 46755807