25.06.2021 · Downloads allgemein · Einbindung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Stand: 25.06.2021)
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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trat am 27.01.2021 erstmals in Kraft. Eine Sanktionierung bei Zuwiderhandlung ist damit nicht unmittelbar verbunden. Rechtsfolgen können aber aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet werden. Grundlage ist § 18 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Als Ministerverordnung ist sie ohne Zustimmung des Bundesrates wirksam.
Quelle: 47084924