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· Kurzarbeit

Bei Kurzarbeit können Sie den Urlaubsanspruch in Relation herunterrechnen (Rechentool)

Bild: © fotomek - stock.adobe.com

| Als Arbeitgeber können Sie bei Kurzarbeit den Jahresurlaub Ihrer Beschäftigten im Verhältnis zur verkürzten Arbeitszeit reduzieren. Das heißt: Schmilzt das Unternehmen die Arbeitszeit beispielsweise bis auf null Stunden ab, entfällt auch der Urlaubsanspruch. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2012 entschieden. Lesen Sie die Rechenexempel zur schnellen Nachvollziehbarkeit und nutzen Sie ein Rechentool. |

 

Den grundsätzlichen Urlaubsanspruch regelt der Arbeitsvertrag. Gesetzlich ist ein Mindesturlaub von 24 Werktagen festgeschrieben (geregelt in § 3 Bundesurlaubsgesetz).

 

Beachten Sie | Die Bezugsgröße zu den 24 Urlaubstagen ist eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag). Nur Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu! Für eine übliche 5-Tage-Woche ergeben sich 24 / 6 x 5 = 20 Arbeitstage.

 

Soweit Ihre Angestellten das ganze Jahr bei Ihnen beschäftigt sind, gelten die folgenden Beispielrechnungen.

 

Hintergrund der Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 08.11.2012, Az. C-229/11 und C-230/11). Danach ist es mit dem Europarecht vereinbar, wenn Arbeitnehmer für die Zeit einer Kurzarbeit Null keine Urlaubsansprüche erwerben.

 

  • Rechentool (Lohn-AG.de)

TIPP | Wollen Sie die nachfolgenden Musterrechnungen auf Ihren individuellen Fall anwenden, können Sie das hier verlinkte Rechentool von Lohn-AG.de nutzen.

 

 

  • Beispiel 1

Weit verbreitet sind in Deutschland 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche ‒ manchmal durch Tarife erzwungen, oft auch als freiwillige Arbeitgeberleistung.

 

Nehmen wir an, Sie müssen Ihre Arbeitnehmer von September an bis Ende Dezember wöchentlich 3 Tage in Kurzarbeit schicken, so dass die Arbeitnehmer vorübergehend nur 2 Tage pro Woche arbeiten.

 

Ergebnis

  • Für die 8 Monate der regulären Beschäftigung (Januar bis August) ergeben sich 20 Tage Urlaubsanspruch
  • Für die 4 Monate Kurzarbeit ‒ mit 2 Tagen Arbeitszeit pro Woche ‒ ergeben sich 4 Urlaubstage.
  • Zusammen hat der Arbeitnehmer also 24 Tage Urlaubsanspruch in 2020.
 
  • Beispiel 2: Ab November auf Kurzarbeit „0 Stunden“

Es stellt sich heraus, dass Sie ab November die Kurzarbeit auf 0 Arbeitsstunden absenken müssen. Damit entfällt die Hälfte der reduzierten 4 Urlaubstage ganz (2 Tage). Es blieben folglich nur noch 22 Urlaubstage für das Gesamtjahr.

 
  • Beispiel 3: Ab November wieder Vollbeschäftigung

Der umgekehrte Fall: Die Wirtschaftslage bessert sich; Sie lassen die Arbeitnehmer ab November wieder voll arbeiten. Damit entsteht für November und Dezember wieder normaler Urlaubsanspruch ‒ insgesamt also 27 Urlaubstage (10 Monate regulär = 25 Urlaubstage und 2 Monate Kurzarbeit = 2 Urlaubstage).

 

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Der Grundsatz lautet: Für den Urlaubsanspruch sind die Arbeitstage relevant, nicht die Arbeitsstunden. Daraus folgt:

 

  • Wer täglich eine verminderte Stundenzahl arbeitet, hat genauso viel Urlaubstage wie ein Vollbeschäftigter.
  • Teilzeitbeschäftigte, die bei regulärer 5-Tage-Woche an weniger Tagen arbeiten haben einen entsprechend heruntergebrochenen Anspruch auf Urlaub.

 

  • Eselsbrücke bei Teilzeitbeschäftigung

Im Unternehmen gibt es eine 5-Tage-Woche und 20 Urlaubstage. Wer nur ... Tage pro Woche arbeitet, hat ... Tage Urlaubsanspruch im Jahr:

  • 4 Tage = 16 Urlaubstage (4x4),
  • 3 Tage = 12 Urlaubstage (3x4),
  • 2 Tage = 8 Urlaubstage (2x4),
  • 3 Tage = 4 Urlaubstage (1x4),
 

 

(JT)

Quelle: ID 46829632