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Nachunternehmerhaftung: Geht das neue Gesetz als Schnellschuss am Ziel vorbei?

Bild: © fotomek - stock.adobe.com

| Die Nachunternehmerhaftung soll Missständen in der Paketbranche entgegenwirken, so der Koalitionsausschuss. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht geleistete Sozialbeiträge gezahlt werden. Die Branche kommentiert den Gesetzesvorstoß mit Schulterzucken. Schießt das geplante Gesetz am Ziel vorbei? |

 

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Uwe Schummer, sagt zum Kompromiss des Koalitionsausschusses: „Die Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben ist ein maßvoller Schritt.“ Aufsichtsbehörden hätten die Missstände schon lange im Blick. Der Ausschuss verspricht sich von der Nachunternehmerhaftung eine „generalpräventive Wirkung“, die sich auch auf „Erfahrungen aus der Baubranche und der Fleischverarbeitung stützt“, so Schummer. Es soll soweit unbürokratisch sein: „Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge reicht für eine ,Enthaftung‘ des auftraggebenden Unternehmens aus.“ In der Bau- und Fleischbranche habe das zum Erfolg geführt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hielt davon eigentlich lange nichts; Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte dagegen die Gesetzesinitiative.

 

Der Bundesrat hatte im April die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert ‒ CE berichtete. Die Regierung sollte neben der Nachunternehmerhaftung auch Verstöße

  • gegen das Arbeitszeitgesetz und
  • gegen das Aufenthaltsrecht stärker ahnden.

Die Großen der Paketbranche zeigen sich gelassen

Der MDR berichtet von Dienstleister Hermes, der über 90 Prozent der Sendungen mit 310 Subunternehmer abwickelt: „Wenn wir bei einem Vertragspartner auf Unregelmäßigkeiten stoßen, dann gehen wir damit sehr konsequent um und beenden in letzter Konsequenz auch die Zusammenarbeit“, gibt sich Hermes-Sprecherin Birte Ayhan-Lange gelassen.

 

DHL fühle sich kaum tangiert, weil man 98 Prozent der Sendungen selbst ausliefere, berichtet MDR Aktuell.

Gibt es überhaupt ein Problem?

Das Handelsblatt titelt frech: „Zoll-Razzia entlarvt Heils Paketzusteller-Gesetz als Schnellschuss.“ Die bundesweite Auswertung der Razzien habe ergeben: Trotz 12.860 Personenbefragungen seien nur 24 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von SV-Beiträgen eingeleitet worden.

 

Schon heute haften Paketdienste beim Mindestlohn für Verstöße ihrer Subfirmen. Allerdings lägen den Unternehmen keine Rückmeldungen vor. Offenbar dauern die Ermittlungen noch an.

 

In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft wird die Nachunternehmerhaftung schon praktiziert: Immer dann, wenn ein größeres Unternehmen kleine Subunternehmer beauftragt, sind Schwarzarbeit, Niedriglöhne und fehlender Versicherungsschutz bei Zollfahndern ein Thema. Die Nachunternehmerhaftung soll präventiv den Generalauftragnehmer in der Verantwortung nehmen, die Subunternehmer regulär zu beschäftigen.

 

(JT mit Quellen-Material von OTS, MDR und Handelsblatt)

Weiterführende Dokumentation

Wie hart der Job bei Paketdienstleistern ist, zeigt die ZDF-Zoom-Dokumentation: „Schuften bis zum Umfallen“

 

Quelle: ID 45938168