Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Fleischindustrie

Bundesrat begrüßt Arbeitsschutz-Regierungspläne und gibt vier verschärfende Ratschläge

Bild: © Kadmy - stock.adobe.com

| Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte. Das geht aus einer Stellungnahme vom 18.09.2020 hervor. |

Umgehungsmöglichkeiten ausschließen

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten.

 

1. Kleinere Betriebe im Netzwerk zusammenfassen

  • Dabei geht es um die Größe der Betriebe, die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen. Laut Gesetzentwurf sollen diese Bestimmungen nicht für Betriebe des Fleischerhandwerks gelten, in denen weniger als 50 Personen beschäftigt sind. Arbeiten jedoch mehrere Unternehmer in einer übergreifenden Organisation zusammen, sind - so die Forderung des Bundesrates - die bei ihnen tätigen Personen zusammen zu zählen.
  •  
  • 2. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte berücksichtigen
  • Ferner sollen bei der Bestimmung der Anzahl auch arbeitnehmerähnliche Personen berücksichtigt werden. Beide Vorschläge dienen dazu, Möglichkeiten der Umgehung der strengeren Regeln für die Fleischindustrie auszuschließen.
  •  
  • 3. An- und Ablegen von Schutzkleidung als Arbeitszeit
  • Zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit wird vorgeschlagen: Vorbereitungshandlungen wie das An- und Ablegen von Schutzkleidung sollen künftig als Arbeitszeit zählen.
  •  
  • 4. Manipulation der Arbeitszeit unterbinden
  • Auch soll darauf geachtet werden, dass die nun gesetzlich geforderte Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit manipulationssicher ist. Zudem sollen die Arbeitsschutzbehörden künftig Einsicht in die Aufzeichnung der Arbeitszeiten erhalten und vom Arbeitgeber verlangen können, dass er die entsprechenden Aufzeichnungen zur Verfügung stellt.

Erfahrungen und Zuständigkeit der Länder berücksichtigen

Daneben verweist der Bundesrat auf die Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Arbeitsschutzes und bittet um Berücksichtigung von Ländervertreterinnen und -vertretern im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist.

Was die Bundesregierung plant

Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft ‒ Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung ‒ soll künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen.

 

 

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen.

 

Mehr Kontrollen vor Ort

Der Regierungsentwurf will zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen stärken. Er sieht dazu eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.

Hintergrund

Die Corona-Krise habe erneut das Augenmerk auf unzureichende Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gelenkt, heißt es in der Gesetzesbegründung. In die Kritik geraten waren insbesondere Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, Kettenarbeitsverträge durch Subunternehmer mit unklaren Verantwortlichkeiten, Schwarzarbeit, ausbeuterische Einbehalte für Miete und Arbeitsausrüstung sowie mangelhafte, aber teure Gemeinschaftsunterkünfte.

 

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10.09.2020 begonnen.

 

JT mit PM Bundesrat 18.09.2020

Quelle: ID 46873306