· Lohnabrechnung
Das müssen Sie bei Berechnung und Abführung des Gesamtsozialversicherungsbetrags beachten
| Der Arbeitgeber ist im Arbeitsverhältnis für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach §§ 28d, 28e SGB IV verantwortlich. So entschied es aktuell das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23.2.2022, Az. 25 Sa 1472/20 ). Aber was bedeutet das für den Arbeitgeber konkret? CE Chef Easy hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. |
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Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört es, die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge richtig zu berechnen und abzuführen.
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(St)
Quelle |
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.2.2022, Az. 25 Sa 1472/20
Quelle: ID 48333581