· Versicherer warnt
Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig
| Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, haben sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu müssen sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbußen, warnt die R+V Versicherung. |
Finanziell sind Arbeitnehmer auch bei langwierigen Krankheiten abgesichert. Jedoch ist die Zahlung des Arbeitgebers auf höchstens sechs Wochen begrenzt. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Ausnahmen gibt es nicht
Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. „Die wichtigste: Die Erkrankung muss für jeden Arbeitstag nachgewiesen sein ‒ und zwar ohne Unterbrechung“, sagt R+V BKK-Expertin Linda Christ. Wer also bis Mittwoch krankgeschrieben ist, braucht ab Donnerstag eine neue Bescheinigung und sollte spätestens auch dann zum Arzt gehen. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, reicht es, wenn sich der Erkrankte am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung holt. Diese kann der behandelnde Arzt grundsätzlich auch schon im Voraus ausstellen. „Patienten sollten besser nicht bis zum letzten Tag warten, wenn die weitere Krankschreibung absehbar ist“, rät Christ. Denn wenn der Erkrankte seine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos dokumentiert, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern.
Beachten Sie | Ausnahmen für die Nachweispflicht gibt es nicht. Wenn etwa die Arztpraxis Urlaub hat, gilt dies nicht als Entschuldigung. Der Erkrankte muss dann einen Vertretungsarzt aufsuchen.
TIPPS |
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Quelle | R+V-Infocenter
Angstindex der Deutschen
Jeder dritte Deutsche hat große Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie „Die Ängste der Deutschen“. Im Jahr 2021 liegt diese Angst mit 35 Prozent auf Platz 14 im R+V-Ranking.
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Steuererhöhungen/Leistungskürzungen durch Corona | 53 % |
steigende Lebenshaltungskosten | 50 % |
Kosten für Steuerzahler durch EU-Schuldenkrise | 50 % |
Überforderung des Staats durch Geflüchtete | 45 % |
Schadstoffe in Nahrungsmitteln | 43 % |
Pflegefall im Alter | 43 % |
Spannungen durch Zuzug von Ausländern | 42 % |
Quelle | R+V-Infocenter
(JT)
Quelle | R+V Infocenter / PM v. 10.02.2022