26.04.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Universalvermächtnis und Bestimmungsrecht
Sind Beschwerte und Bedachte unterschiedliche Personen, bietet das Universalvermächtnis dem Erblasser zudem die Möglichkeit, dem Erben oder einer dritten Person das Bestimmungsrecht nach § 2151 BGB zuzuweisen und ihm die Entscheidung zu übertragen, wer unter mehreren möglichen Personen der Universalvermächtnisnehmer sein soll.
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