25.01.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Vorausvermächtnis zugunsten des Miterben
Das Vorausvermächtnis zugunsten eines Miterben kommt oft vor, weil es dem Erblasser ermöglicht, einen der von ihm (oft zu gleichen Teilen) eingesetzten Miterben im Verhältnis zu den anderen dadurch zu bevorzugen, dass er ihm einen Gegenstand zuwendet, dessen Wert sich der Bedachte nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss (Vermögensvorteil), z. B. den Familienschmuck. Der Vermögensvorteil für den Bedachten kann neben der Zuwendung eines Gegenstands aber auch in der Einräumung eines Übernahmerechts oder der Zuweisung einer Sache zu Nutzung liegen.
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