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  • Das BVerfG hält die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen seit 1997 für verfassungswidrig, soweit die für eine sozialhilfegleiche Versorgung erforderlichen Beiträge zu einer privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend erfasst werden. Eine Neuregelung ist spätestens ab 2010 erforderlich, bis dahin bleiben die Vorschriften weiter anwendbar. Ebenfalls entschieden hat das BVerfG, dass Freiberuflern kein zusätzlicher Vorsorgeaufwand zusteht. Die Einkommensteuer wird in Hinsicht auf die Krankenkassenbeiträge nur vorläufig festgesetzt, was sich in Kürze ändern wird.

    BVerfG 13.2.08, 2 BvR 1220/04; 2 BvR 410/05, 2 BvL 1/06

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 13.02.2008, 2 BvL 1/06 mehr
    BVerfG, 13.02.2008, 2 BvR 1220/04 mehr
    BVerfG, 13.02.2008, 2 BvR 410/05 mehr

    Quelle: