In dieser Episode des ASTW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den Nichtanwendungserlass zum Parkhaus-Urteil des BFH, den Regierungsentwurf zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie aktuelle Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn. Weitere Themen umfassen die Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Krise und die neuesten Urteile des BFH zu abziehbaren ...
Das FG Köln (24.4.24, 3 K 910/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass es sich um eine in den Kernbereich der Ärzte fallende Tätigkeit nach § 18 EStG handelt, wenn Ärzte Corona-Tests ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen.
Das FG München (14.3.24, 10 K 508/22; Rev. BFH III R 10/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der in § 74 Abs. 1 S. 1 i. V. m. S. 3 EStG geregelte Sachverhalt, dass das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern tatsächlich keinen Unterhalt zahlen und dies zu keiner Unterhaltspflichtverletzung führt, weil sie nicht leistungsfähig (§ 1603 BGB) sind, dem Sachverhalt, dass die Eltern deshalb ihre Unterhaltspflicht nicht verletzen, weil sie bereits dem Grunde nach nicht zur ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die schuldbefreiende Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24, Einspruchsmuster ) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d.
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Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Münster (12.6.24, 6 K 564/19 G, F; Rev. BFH IV R 10/24, Einspruchsmuster ) entschieden, dass die Regelungen in § 4 Abs. 4a EStG auch in einer mehrstöckigen Personengesellschaft ohne Beteiligung einer natürlichen Person anwendbar sind. Die im ...