Das FG Köln (16.11.23, 1 K 856/18; Rev. BFH VI R 23/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei Übertragung von Geldbeträge unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen § 34a Abs. 5 S. 2 EStG anwendbar ist. Bei Geld handelt es sich nach Ansicht des FG um ein Wirtschaftsgut (entgegen BMF 11.8.08, IV C 6-S 2290-a/07/10001, BStBl. I 08, 838, Rz. 32).
Das FG Hamburg (16.2.23, 6 K 86/22; Rev. BFH XI R 7/23, Einspruchsmuster ) konnte sich zu der Frage äußern, ob ein Unternehmen, das private Krankenversicherungstarife für Kunden „optimiert“, umsatzsteuerlich als ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Reichweite des § 1a EStG (BFH 28.2.24, I R 26/21).
Das FG Niedersachsen (31.5.12, 1 K 271/10; Rev. BFH IV R 2/24, Einspruchsmuster ) hatte entschieden, dass eine Buchwertfortführung möglich ist bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften.
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur steuerlichen Behandlung einer erhaltenen Zahlung für die Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen.|
Das FG Nürnberg (29.9.23, 7 K 1029/21; Rev. BFH XI R 5/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Nießbrauchsablösung gegen Einmalbetrag nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung im Rahmen der ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Frage der Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG.