Der Sonderausgabenabzug ist durch eine Gesetzesänderung nicht nur bei Spenden an inländischen Körperschaften möglich, weil dies laut EuGH ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Offen ist noch die beim BFH anhängige Frage, ob der verbesserte Abzug bei Stiftungen im Vergleich zu Spenden eine verfassungswidrige Privilegierung darstellt.
- EuGH 27.1.09, C-318/07; 14.9.06, C-386/04, DStR 06, 1736
- BFH 27.5.09, X R 46/05
- FG Hamburg 4.9.06, 2 K 109/05, Revision unter X R 11/08
Weitere Fundstellen:
EuGH, 14.09.2006, C-386/04 mehr
EuGH, 27.01.2009, C-318/07 mehr
BFH, 27.05.2009, X R 46/05 mehr
Quelle: