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  • Der Sonderausgabenabzug ist durch eine Gesetzesänderung nicht nur bei Spenden an inländischen Körperschaften möglich, weil dies laut EuGH ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Offen ist noch die beim BFH anhängige Frage, ob der verbesserte Abzug bei Stiftungen im Vergleich zu Spenden eine verfassungswidrige Privilegierung darstellt.

    Weitere Fundstellen: 
    EuGH, 14.09.2006, C-386/04 mehr
    EuGH, 27.01.2009, C-318/07 mehr
    BFH, 27.05.2009, X R 46/05 mehr

    Quelle: