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  • Der Sonderausgabenabzug ist durch eine Gesetzesänderung nicht nur bei Spenden an inländischen Körperschaften möglich, weil dies laut EuGH ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt. Dabei verstößt der verbesserte Abzug bei Stiftungen als bei anderen gemeinnützigen Organisationen laut BFH nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. 

    Weitere Fundstellen: 
    EuGH, 14.09.2006, C-386/04 mehr
    EuGH, 27.01.2009, C-318/07 mehr
    BFH, 27.05.2009, X R 46/05 mehr
    BFH, 15.09.2010, X R 11/08 mehr

    Quelle: