Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Schenkungen an Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner bleiben gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG nur bei Familienheimen steuerfrei, die den Mittelpunkt des familiären Lebens bilden. Der BFH hat zu klären, ob auch Zweitwohnungen und Feriendomizile begünstigt sind.

    Weitere Fundstellen: 
    FG Münster, 18.05.2011, 3 K 375/09 Erb mehr  anhängig unter: II R 35/11

    Quelle: