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  • Die Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer (ID) und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind laut BFH mit dem GG vereinbar und durch das Interesse des Allgemeinwohls gerechtfertigt. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung, was der gleichmäßigen Besteuerung, der Kontrolle und elektronischen Steuerverfahren dient.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 14.12.2011, I R 108/10 mehr

    Quelle: