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  • Das BVerfG hat ein Verfahren zu der Frage vor, ob sich die steuerrechtliche Qualifizierung nach objektiven oder subjektiven Kriterien richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Der BFH hatte die Abgrenzung zwischen einem gewerblichen Grundstückshandel oder der privaten Vermögensverwaltung geklärt. 

     

     

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 19.02.2009, IV R 10/06 mehr
    BFH, 18.08.2009, X R 25/06 mehr  anhängig unter: 2 BvR 2579/09
    BFH, 22.08.2012, X R 24/11 mehr
    BFH, 20.11.2012, IX R 10/11 mehr
    BFH, 01.03.2013, IX R 10/11 mehr

    Quelle: