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  • Die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern (Steuerklasse III) im Vergleich zu Ehegatten ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für bis Ende 2008 betroffene Altfälle zu treffen. Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll es zu einer völligen Gleichstellung mit Ehepaaren kommen, aber erst für Erwerbe ab der Verkündung.

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 21.07.2010, 1 BvR 611/07 mehr
    BVerfG, 21.07.2010, 1 BvR 2464/07 mehr

    Quelle: