Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Wird eine Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermietet und ein Miteigentumsanteil an der Immobilie unentgeltlich auf den Ehepartner übertragen, liegt nach Auffassung des BFH eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Somit muss die Vorsteuer entgegen der Verwaltungsauffassung in A 215 Abs. 8 Nr. 3c UStR nicht berichtigt werden, wenn das Objekt anschließend durch die neue Gemeinschaft weiter steuerpflichtig vermietet wird. Denn die Bruchteilsgemeinschaft tritt gleichzeitig mit ihrer Entstehung in einen bestehenden Mietvertrag ein. Betroffene sollten die aktuelle BFH-Rechtsprechung in offenen Fällen nutzen, indem sie § 15a UStG bei solchen Übergängen nicht anwenden.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 04.07.2002, V R 10/01 mehr
    BFH, 06.09.2007, V R 41/05 mehr

    Quelle: