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  • Werden Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Nachhinein als vGA gewertet, droht dem Gesellschafter eine Zusatzbelastung, wenn zwar der Körperschaftsteuerbescheid, nicht aber der Einkommensteuerbescheid geändert werden kann. Denn in diesem Fall werden die Einkünfte beim Gesellschafter nicht in Kapitalvermögen umqualifiziert und das Halbeinkünfteverfahren kommt nicht zur Anwendung. Dieses Problem hat sich durch Einführung von § 3 Nr. 40d EStG durch das Jahressteuergesetz 2007 jetzt erledigt.

     Aktienfonds:

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 07.11.2006, VIII R 1/06 mehr
    FG Baden-Württemberg, 09.12.2004, 3 K 61/03 mehr
    FG Köln, 22.06.2006, 10 K 3478/02 mehr  anhängig unter: VIII R 40/06
    OFD Frankfurt, 11.01.2006, S 0350 A - 10 - St II 4.05 mehr

    Quelle: