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  • Die vom BVerfG beanstandeten Vollzugsdefizite bei Spekulationsgewinnen der Jahre 1997 und 1998 könnten auch bei Optionsprämien nach § 22 Nr. 3 EStG bestehen. Diese Frage wurde bislang aber noch nicht entschieden. Anleger müssen Fälle selbst durchfechten, ein Verfahren zu der Frage ist derzeit noch nicht beim BFH anhängig. Die Vollzugsdefizite bestehen aber für die Vor- und Folgejahre nicht mehr. Das BVerfG hat Beschwerden für vorherige und nachfolgende Zeiträume nicht zur Entscheidung angenommen bzw. als unzulässig zurückgewiesen.

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 10.01.2008, 2 BvR 294/06 mehr
    BVerfG, 19.04.2006, 2 BvR 300/06 mehr

    Quelle: