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  • Entschieden ist vom BFH, dass Unterhaltszahlungen vom Ex-Ehegatten auch dann steuerpflichtig sind, wenn sie sich beim Geber wegen Verlusten nicht mindernd auswirken, dass eine Entschädigung für den durch die angrenzende Bebauung entstandenen Wertverlust genauso zu einer sonstigen Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG führt wie die Provision für die ringweise Einmalvermittlung von Lebensversicherungen unter Angehörigen.  

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 04.03.2008, IX R 36/07 mehr
    BFH, 20.01.2009, IX R 34/07 mehr
    BFH, 20.01.2009, IX R 35/07 mehr
    BFH, 22.09.2009, IX R 29/08 mehr
    BFH, 09.12.2009, X R 49/07 mehr

    Quelle: