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  • Die nachgelagerte Besteuerung erfasst Renten ab 2005 zunehmend in voller Höhe, hierauf geleistete Beiträge waren aber nur teilweise absetzbar, was laut BFH verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Rentennachzahlungen aus Zeiträumen vor 2005 sowie Erwerbsminderungsrenten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen statt mit dem ehemaligen Ertragsanteil mindestens mit 50 % der Besteuerung. Das BVerfG prüft noch die Verfassungsmäßigkeit bei Anwendung der Öffnungsklausel und bei Nachzahlung einer Erwerbsminderungsrente. Wegen anhängiger Verfahren gegen die Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz ergehen Bescheide ab 2005 in Hinsicht auf Leibrenten nach § 22 Nr. 1a EStG vorläufig.

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 13.02.2008, 2 BvR 1220/04 mehr
    BVerfG, 13.02.2008, 2 BvR 410/05 mehr
    BFH, 17.07.2008, X R 29/07 mehr
    BFH, 26.11.2008, X R 15/07 mehr  anhängig unter: 2 BvR 201/09
    BFH, 29.04.2009, X R 30/08 mehr
    BFH, 18.11.2009, X R 6/08 mehr  anhängig unter: 2 BvR 289/10
    BFH, 19.01.2010, X R 53/08 mehr  anhängig unter:  2 BvR 844/10
    BFH, 04.02.2010, X R 58/08 mehr
    BFH, 04.02.2010, X R 52/08 mehr  anhängig unter: 2 BvR 1066/10
    BFH, 18.05.2010, X R 29/09 mehr  anhängig unter: 2 BvR 1961/10
    BFH, 15.09.2010, X R 13/09 mehr
    BFH, 13.04.2011, X R 17/10 mehr
    BFH, 13.04.2011, X R 19/09 mehr
    BFH, 13.04.2011, X R 33/09 mehr  anhängig unter: 2 BvR 1808/11
    BFH, 13.04.2011, X R 1/10 mehr
    BFH, 13.04.2011, X R 54/09 mehr
    BFH, 24.08.2011, VIII R 23/08 mehr

    Quelle: