Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind Verheiratete sowie Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen Kindern ausgeschlossen. Das BVerfG hat die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden mangels Grundrechtsverletzung nicht zur Entscheidung angenommen. Einkommensteuerbescheide ergehen zu diesem Punkt nicht mehr vorläufig. Gegen den BVerfG-Beschluss wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) Beschwerde eingelegt, weil durch die Nichtgewährung an Verheiratete in unzulässigerweise in sein Familienleben eingegriffen wird. Das EMRK hat die Beschwerde für unzulässig erklärt, da offensichtlich keine Verletzung der Konvention vorliegt.
- BVerfG 25.9.09, 2 BvR 266/08; 22.5.09, 2 BvR 310/07, BStBl II 09, 884
- EGMR 38.3.13, 45624/09
- BFH 28.6.12, III R 26/10; 28.4.10, III R 79/08
Weitere Fundstellen:
BVerfG, 22.05.2009, 2 BvR 310/07 mehr
BFH, 28.04.2010, III R 79/08 mehr
BFH, 28.06.2012, III R 26/10 mehr