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  • Ein noch nicht 21 Jahre altes Kind kann berücksichtigt werden, wenn es bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist und diese Suche entsprechend nachgewiesen wird. Der BFH hat mittlerweile in vielen Urteilen den erforderlichen Rahmen der Arbeitswilligkeit und des Nachweises abgesteckt, sodass nur noch Spezialfragen offen sind.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 24.09.2009, III R 83/08 mehr
    BFH, 22.09.2011, III R 30/08 mehr

    Quelle: