Ein noch nicht 21 Jahre altes Kind kann berücksichtigt werden, wenn es bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist und diese Suche entsprechend nachgewiesen wird. Der BFH hat mittlerweile in vielen Urteilen den erforderlichen Rahmen der Arbeitswilligkeit und des Nachweises abgesteckt, sodass nur noch Spezialfragen offen sind.
- BFH 22.9.11, III R 30/08; 24.9.09, III R 83/08
Weitere Fundstellen:
BFH, 24.09.2009, III R 83/08 mehr
BFH, 22.09.2011, III R 30/08 mehr
Quelle: