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  • Der BFH hat Zweifel daran, ob die nur begrenzte Anrechnung der Quellensteuer auf Auslandsdividenden nach § 34c Abs. 1 EStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, und daher diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Auswirkungen ergeben sich ab 2009, wenn die Günstigerprüfung durchgeführt wird. Solche Fälle sollten über einen ruhenden Einspruch genauso offengehalten werden wie generell noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide bis 2008, bei denen es nur zu einer begrenzten Anrechnung der Quellensteuer gekommen war. 

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 09.02.2011, I R 71/10 mehr  anhängig unter: C-168/11

    Quelle: