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  • Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden zur nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreien Abgeordnetenpauschale nicht zur Entscheidung angenommen, da andere Berufsgruppen nicht in ihren Grundrechten verletzt sind. Die bis dahin vorläufigen Einkommen- und Feststellungsbescheide zu diesem Sachverhalt ergehen nunmehr endgültig. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nun eine Beschwerde zur steuerlichen Privilegierung der Abgeordneten unter 7258/11 anhängig. Da ein ruhendes Verfahren kraft Gesetz nicht in Betracht kommt, müssen Einsprüche in Bezug auf einen höheren Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug selbst durchgefochten werden.

     

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 26.07.2010, 2 BvR 2227/08 mehr
    BVerfG, 26.07.2010, 2 BvR 2228/08 mehr
    BMF, 29.10.2010, IV A 3 -S 0338/07/10010 mehr

    Quelle: