Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Medikamentenabgabe durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus durch den Krankenhausträger selbst oder ermächtigte Krankenhausärzte als mit der ambulanten Heilbehandlung eng verbundener Umsatz steuerfrei ist. Die Verwaltung sieht nur die ambulante Behandlung selbst, nicht aber auch die Lieferung der Medikamente als steuerfrei an.
Weitere Fundstellen:
BFH, 15.05.2012, V R 19/11 mehr
Quelle: