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  • Der BFH hat dem EuGH Fragen vorgelegt, inwieweit vorübergehend in Deutschland beschäftigte EU-Bürger einen Anspruch auf Kindergeld haben und inwieweit Anspruch auf Differenzkindergeld besteht, wenn beide Elternteile in der Schweiz Arbeitnehmer als Grenzgänger sind und dort Familienleistungen bezieht, die geringer sind als das für den in Deutschland lebenden Nachwuchs vorgesehene Kindergeld.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 21.10.2010, III R 35/10 mehr  anhängig unter: C-611/10
    BFH, 21.10.2010, III R 5/09 mehr  anhängig unter: C-612/10
    BFH, 22.12.2011, III R 32/05 mehr  anhängig unter: C-126/12

    Quelle: