Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven nach § 6b EStG. Die sind zu ändern, da der Inlandsbezug gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt und mit den EU-Vorschriften unvereinbar ist. Nach dem FG Niedersachsen ist der Inlandsbezug in § 6b EStG ebenfalls ein Verstoß gegen EU-Recht und die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ungerechtfertigt. Vielmehr muss zum begünstigten Anlagevermögen auch das von einer Betriebsstätte im übrigen EU-Raum zählen. Sollte der EuGH im Sinne der EU-Kommission entscheiden, könnte § 6b EStG insgesamt zur Disposition sehen, da eine Ausweitung auf ausländische EU-Sachverhalte am Haushalt scheitern. Denkbar ist, dass es - ähnlich wie bei Streubesitzdividenden - auch hier zur Abschaffung der Rücklage kommt.

    • EU-Kommission 27.9.12, IP/12/1019
    • FG Niedersachsen 1.12.11, 6 K 435/09
    • BFH 20.8.12, I R 3/12

    Weitere Fundstellen: 
    FG Niedersachsen, 01.12.2011, 6 K 435/09 mehr  anhängig unter: I R 3/12
    BFH, 20.08.2012, I R 3/12 mehr

    Quelle: