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  • 06.08.2014 · Fachbeitrag · §§ 16, 34 EStG, § 7 S. 1 GewStG

    Tarifermäßigung bei Betriebsveräußerung

    | Beim BFH sind Revisionen zu der Frage anhängig, inwieweit ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn eines selbstständigen Teils eines Gewerbebetriebs als begünstigter Teilbetrieb dem ermäßigten Einkommensteuersatz nach §§ 16, 34 EStG unterliegt und dieser Betrag dann auch nicht zum gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG gehört. Hierbei kann der BFH erneut definieren, inwieweit sich die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen auf die Einordnung auswirkt. |