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  • 29.04.2014 · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Ist die 3-monatige Verpflegungspauschale verfassungsgemäß?

    | Ist ein Selbständiger über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage im Betrieb eines Kunden auswärts tätig, kann er Verpflegungsmehraufwendungen nur in den ersten drei Monaten als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt nach dem Urteil des BFH auch dann, wenn die Beratungsaufträge erst kurzfristig immer wieder neu erteilt werden und durch Heimarbeitstage und kurzfristige Dienstreisen für andere Kunden unterbrochen werden. In diesem Fall gilt die zeitliche Begrenzung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG für die ersten drei Monate bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte. Gegen das Urteil des BFH wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 2251/13). Zudem ist beim BFH die Frage anhängig, ob die Dreimonatsfrist bei einem Außendienstmitarbeiters anzuwenden ist, der an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten aktiv ist und die Orte von einem Pensionszimmer aus aufsucht (VI R 95/13). |