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  • 07.08.2014 · Fachbeitrag · § 4 Nr. 14 UStG

    Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheitsfachberufe

    | Entgegen der Auffassung des BMF ist das FG Schleswig-Holstein zu der Entscheidung gelangt, dass die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass diese Behandlungen nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt sind, da sich ein solches Nachweiserfordernis für das Vorliegen einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin bei Leistungen arztähnlicher Berufe weder aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG noch aus dem Zweck der Vorschrift, die Kosten der Heilbehandlungen zu senken und diese Behandlungen dem Einzelnen zugänglicher zu machen, ableiten lässt. |