15.07.2014 · Fachbeitrag · § 9 EStG
Mittelpunkt der Lebensinteressen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
| Der BFH hat zu klären, ob der Umstand, dass sich die Steuerpflichtige den weitaus überwiegenden Teil des Jahres nicht allein, sondern zusammen mit ihrem Lebensgefährten in dem beruflich begründeten (Zweit)Haushalt aufgehalten hat, zwangsläufig zu der Annahme führt, dass dort auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. |
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