07.08.2014 · Fachbeitrag · § 9 GewStG
Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung
| Das FG Düsseldorf ist der Auffassung, dass die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht zu gewähren ist, wenn aufgrund der engen personellen und sachlichen Verflechtung zwischen der Grundstückseigentümerin und dem das Grundstück nutzenden Mieter von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung auszugehen ist. Den Anforderungen an eine personelle Verflechtung wird danach bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung genügt, wenn die Besitzkapitalgesellschaft die Betriebskapitalgesellschaft beherrscht. Nicht erforderlich sei, dass die Betriebskapitalgesellschaft zudem von einem ihrer Gesellschafter oder einer Gesellschaftergruppe mit gleichgerichteten Interessen beherrscht werde. Der BFH hat diese Rechtsfrage zur Entscheidung vorliegen. |
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