Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Gewerbesteuermessbescheide für Erhebungszeiträume ab 2008 ergeben im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG) vorläufig. Ferner ergehen sie ab hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwand zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1a, d oder e GewStG vorläufig. Dieser Vermerk erfasst sowohl die Frage, ob die Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind, als auch den Fall, dass BVerfG oder BFH die Frage durch verfassungskonforme Auslegung entscheidet. 

     

     

    Weitere Fundstellen: 
    FG Köln, 01.06.2006, 15 K 5537/03 mehr  anhängig unter: I R 14/07
    BFH, 30.09.2010, III R 39/08 mehr  anhängig unter: 1 BvR 1359/11
    FG Hamburg, 29.02.2012, 1 K 138/10 mehr  anhängig unter: 1 BvL 8/12
    BVerfG, 10.10.2012, 1 BvL 6/07 mehr

    Quelle: