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  • Der BFH äußert Zweifel, ob die Bewertung des Grundvermögens nach dem 1.1.07 noch verfassungsgemäß ist. Einsprüche gegen Einheitswertfeststellungen oder Grundsteuermessbescheide für Stichtage nach dem 1.1.07 können ruhen, sofern sie sich auf die gegen das BFH-Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde berufen. Die Verwaltung gewährt jedoch keine Aussetzung der Vollziehung. Anträge auf Aufhebung von Einheitswerten und Grundsteuermessbeträge werden ausgesetzt und damit ist die Verjährung bis zur Entscheidung darüber gehemmt. Sofern der Antragsteller jedoch auf einer Entscheidung besteht, wird dieser abgelehnt und ein dagegen eingelegter Einspruch ruht dann ebenfalls.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 30.06.2010, II R 60/08 mehr
    BFH, 30.06.2010, II R 12/09 mehr  anhängig unter: 2 BvR 287/11

    Quelle: