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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Unzutreffende Annahme einer Organschaft genießt keinen Vertrauensschutz

    | Stellt sich eine angenommene umsatzsteuerliche Organschaft später durch Änderung der Rechtsprechung als falsch heraus, kann kein Vertrauensschutz nach § 176 AO bestehen, wenn kein tatsächliches Verhalten der Verwaltung erkennbar ist (FG Niedersachsen 30.10.15, 16 K 5/14, Rev. BFH V R 36/15 ). |

     

    Zwischen einer GmbH und einer KG bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft, die sich durch geänderte Rechtsprechung im Jahr 2010 zu der mittelbaren Beteiligung als unzutreffend herausstellte. Das FA forderte von der GmbH, die zuvor als Organgesellschaft behandelt wurde, die Umsatzsteuer für das Jahr 2009 nach.

     

    Die von der GmbH eingelegte Klage wegen Vertrauensschutz in die ursprüngliche Rechtsprechung blieb erfolglos: Ein Vertrauensschutz nach § 176 AO kann nicht bestehen, da keine vorherige Steuerfestsetzung erfolgte. Die Verwaltung selbst ist nicht tatsächlich tätig geworden, wodurch keine Selbstbindung an ihr früheres Handeln entstehen kann. Nur bei Erlass eines Verwaltungsakts kann auf das geltende Recht in diesem Zeitpunkt vertraut werden.

     

    PRAXISHINWEIS | § 176 AO gewährt Vertrauensschutz in:

    • die Gültigkeit bestehender Gesetze und sonstiger Normen,
    • die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte,
    • den Bestand bestimmter Verwaltungsvorschriften.

     

    Er beginnt mit der Veröffentlichung einer Entscheidung und endet mit der Veröffentlichung der ändernden BFH-Rechtsprechung. Maßgebender Zeitpunkt ist der Erlass eines Verwaltungsakts. Dadurch besteht während des Besteuerungszeitraum bis zur Steuerfestsetzung kein Vertrauensschutz. Es gilt das Recht im Zeitpunkt der erstmaligen Steuerfestsetzung. Später für nichtig erklärte Gesetze, verfassungswidrige Normen oder sachlich unrichtige Entscheidungen dürfen dann keine Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides bewirken..

     

    (StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de)

    Quelle: ID 43855556