· Nachricht · Anhängige Verfahren
Aktuelle Entscheidungen des FG Köln
| Das FG Köln hat seine Entscheidungen für März bekannt gegeben. Darunter sind auch zwei beim BFH anhängige Verfahren. Außerdem weist das Gericht auf interessante Verfahren hin, die erstinstanzlich anhängig sind. |
- Einkommensteuer: Bürgschaftszahlungen können nachträgliche Werbungskosten sein (FG Köln 28.5.13, 15 K 259/12, Rev. BFH VI R 58/13)
- Einkommensteuer: Verkauf von dienstlich verbilligt bezogenen Aktien vor Ablauf der Spekulationsfrist (FG Köln 24.9.13, 15 K 3567/11, Rev. BFH IX R 55/13)
Diese Verfahren sind beim FG Köln erstinstanzlich anhängig:
- Einkommensteuer: Zufluss bei Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto eines GmbH-Fremdgeschäftsführers( FG Köln 1 K 1191/12)
- Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung mittels Aufkleber (FG Köln 2 K 1047/11)
- Abgabenordnung: Widerufsvorbehalt bei Anrechnungsverfügung von Ehegatten ( FG Köln 6 K 3453/12)
Eine ausführliche Liste der beim FG Köln anhängigen Verfahren gibt es unter diesem Link.
Quelle: ID 42574991