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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Aktuelle Entscheidungen des FG Niedersachsen

    | Das FG Niedersachsen hat seine Entscheidungen für Februar bekannt gegeben. Darunter sind auch einige anhängige Verfahren, wie das Verfahren, wonach Kosten des Arbeitszimmers bei einem vorhersehbar zeitlich beschränkten Bereitschaftsdienst (5 Wochen pro Jahr) nur zeitanteilig abziehbar sind . |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Kindergeld: Keine Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung ab dem Jahr 2013 nach der neuen Rechtslage mehr erforderlich (FG Niedersachsen 16.8.13, 2 K 87/13, Rev. BFH III R 43/13)

     

    • Aufwendungen für ein Arbeitszimmer: Kosten des Arbeitszimmers sind bei einem vorhersehbar zeitlich beschränkten Bereitschaftsdienst (5 Wochen pro Jahr) nur zeitanteilig abziehbar (FG Niedersachsen 25.3.13, 3 K 406/12, Rev. BFH VI R 86/13)

     

    • Zurückweisung als Beistand: Auch Personen, die lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirken, sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leisten (FG Niedersachsen 24.10.13, 6 K 88/13t, Rev. BFH II R 54/13 und FG Niedersachsen 24.10.13, 6 K 286/12, Rev. BFH II R 53/13)
    Quelle: ID 42545471