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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem April 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. zum Vorsteuerabzug in der Gründungsphase bei einem Einzelunternehmer, zu der Frage, wie ein Masterstudium im Anschluss an den Bachelor mit Blick auf die Kindergeldberechtigung zu bewerten ist und zur steuerlichen Behandlung der Abfindung für einen Verzicht auf Versorgungsleistungen. |

     

    Im Einzelnen (Auswahl:)

     

    • Vorsteuerabzug in Gründungsphase: Ist ein Steuerpflichtiger als Einzelperson - vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft - berechtigt, aus Rechnungen über von ihm bei anderen Unternehmern bezogene Beratungsleistungen zum Zwecke der Vorbereitung und Errichtung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abzuziehen, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen? (FG Düsseldorf 30.1.15, 1 K 1523/14 U, Rev. BFH V R 8/15)

     

    • Scheidungsfolgekosten: Sind im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach Satz 4 des § 33 Abs. 2 EStG, der durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.13 neu eingefügt wurde und ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden ist, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Auslegung der Begriffe „Existenzgrundlage“ und „lebensnotwendige Bedürfnisse“. (FG Münster 21.11.14, 4 K 1829/14 E EFG 2015, 221 Rev. BFH VI R 81/14)

     

    • Verzicht auf Versorgungsausgleich: Sind Aufwendungen für eine gemäß § 1587o BGB geleistete Ausgleichszahlung, die der Kläger an seine geschiedene Ehefrau als Gegenleistung für den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erbracht hat, als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG zu berücksichtigen? (FG Nürnberg 5.6.14, 4 K 1171/13, Rev. BFH X R 60/14)

     

    • Kindergeld: Ist ein konsekutives Masterstudium und damit ein solches, das auf einem vorherigen Bachelorstudiengang aufbaut, Teil eines (mehraktigen) Erststudiums oder ein Zweitstudium, das nur dann zum Kindergeldbezug berechtigt, wenn das Kind keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht? (FG Berlin-Brandenburg 2.9.14, 15 K 15011/14, Rev. BFH VI R 9/15)

     

    • Umsatzsteuer: Hat der Leistungsempfänger, der einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag an einen Rechnungsaussteller geleistet, die insoweit zu viel erstattete Vorsteuer an das FA zurückgezahlt und der gegen den Rechnungsaussteller einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch hat, zugleich auch einen Direktanspruch gegen den Fiskus auf Erstattung des überhöhten Umsatzsteuerbetrags, wenn der Rechnungsaussteller inzwischen insolvent ist und es dem Leistungsempfänger daher unmöglich ist, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller zurückzuerhalten? (FG Münster 3.9.14, 6 K 939/11 AO EFG 2014, 1934, Rev. BFH VII R 42/14)

     

    • Darlehensforderung: Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 i.V. mit Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen? (FG Düsseldorf 11.3.15, 7 K 3661/14 E, Rev. BFH VIII R 13/15)

     

    • Anschaffungsnaher Aufwand: Sind Aufwendungen, die zur Erlangung der „Betriebsbereitschaft“ aufgewendet werden und danach begrifflich Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 S. 1 HGB darstellen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (hier 15 % Grenze) auszuklammern? (FG München 3.2.15, 11 K 1886/12, Rev. BFH IX R 15/15)
    Quelle: ID 43334059