· Nachricht · Anhängige Verfahren
Anhängige Verfahren des BFH aus dem August 2014
| Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant ist vor allem das Verfahren mit der Frage, ob bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte nicht nach § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt werden dürfen, wenn der Übertragende im zeitlichen Zusammenhang ein an einen fremden Dritten verpachtetes Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens an den Pächter veräußert? |
Hier eine Auswahl:
- Erweiterte Kürzung: Steht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu, wenn sie Grundbesitz nur mittelbar über die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden GbR verwaltet? (FG Berlin-Brandenburg 6.5.14, 6 K 6322/13, BFH IV R 26/14, FG Berlin-Brandenburg 6.5.14, 6 K 6091/12, BFH IV R 27/14)
- Übertragung eines Mitunternehmeranteils: Können bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte nicht nach § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt werden, wenn der Übertragende im zeitlichen Zusammenhang ein an einen fremden Dritten verpachtetes Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens an den Pächter veräußert? (FG Münster 9.5.14, 12 K 3303/11 F, BFH IV R 29/14)
- Realteilung: Liegt eine Realteilung vor, wenn einer der beiden Kommanditisten nur funktional nicht wesentliche Betriebsgrundlagen erhält, während der andere das Unternehmen mit sämtlichen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen der vormaligen GmbH & Co. KG -insbesondere dem Kundenstamm- in Gestalt eines neu gegründeten Einzelunternehmens weiterführt, oder ist dieser Vorgang als Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Sachwertabfindung anzusehen? (FG Köln 12.3.14, 4 K 1546/10, BFH IV R 31/14)
- Kfz-Privatnutzung: Ist eine Leasingsonderzahlung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach der (Fahrtenbuchmethode aufgrund des im Lohnsteuerrecht geltenden Zu- und Abflussprinzips in voller Höhe im Jahr der Zahlung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen oder nur die im Streitjahr beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben tatsächlich abgesetzten Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG? (FG Berlin-Brandenburg 11.12.13, 9 K 9224/10, BFH VI R 27/14)
- Gemischte Veranlassung: Sind Aufwendungen für eine Feier anlässlich des 30. Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater („Doppelanlass“) unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 anteilig als Werbungskosten abziehbar? (FG Baden-Württemberg 19.3.14, 1 K 3541/12, BFH VI R 46/14)
Quelle: ID 42910404