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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Februar 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidungen zu den Themen: Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung, Verweigerung des Vorsteuerabzugs wegen falscher Steuernummer und zwei Verfassungsbeschwerden zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen. |

     

    Im Einzelnen (Auswahl):

     

    • Mindestbesteuerung: Verstößt die sog. Mindestbesteuerung in Fällen, in denen durch eine Teilwertabschreibung zunächst ein Verlust entstanden ist, der durch eine in einem folgenden Veranlagungszeitraum durchgeführte korrespondierende Wertaufholung aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkungen und der periodengerechten Abgrenzung nicht direkt vollständig verrechnet werden kann, gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das objektive Nettoprinzip? „Steuerwirksamkeit“ i.S. des § 8b Abs. 2 S. 4 KStG: Fehlt es an der Steuerwirksamkeit einer Teilwertabschreibung, wenn diese zwar ohnehin entstandene Verluste erhöht, aber zu keiner „echten“ Steuerminderung geführt hat? Ist in solchen Fällen eine abweichende Steuerfestsetzung im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme aus sachlichem Grund geboten? (FG Düsseldorf 2.9.14, 6 K 3370/09 K,AO; BFH I R 65/14)

     

    • Stille Gesellschaft: Kann der an der GmbH still beteiligte Geschäftsführer Mitunternehmerinitiative in der stillen Gesellschaft auch dann entfalten, wenn nach dem Vertrag über die stille Gesellschaft nicht er selbst, sondern die GmbH zur Geschäftsführung berufen ist? (FG Berlin-Brandenburg 24.10.13, 15 K 12089/08; BFH IV R 41/14)

     

    • Innengesellschaft: 1. Welche Anforderungen bestehen an den Bestand einer Innengesellschaft und die Abgrenzung zur Außengesellschaft i.S. des § 705 BGB nach deren materiell- und prozessrechtlichen Anerkennung durch den BGH? 2. Wie ist die in § 160 HGB geregelte Nachhaftungsbegrenzung eines ausgeschiedenen Gesellschafters bei Unternehmensfortführung in Abgrenzung zur Sonderverjährung i.S. des § 159 Abs. 1 HGB im Fall der Auflösung der Gesellschaft anwendbar? (FG Sachsen 5.3.14, 1 K 677/13; BFH V R 57/14)

     

     

     

    Quelle: ID 43233142