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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Januar 2016

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. zwei Verfahren. Eines zur Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 S. 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat verfassungswidrig ist und eines zur Frage, inwieweit der die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO bewirkende Beginn einer Außenprüfung nach außen erkennbare Prüfungshandlungen voraussetzt. |

     

    Eine Auswahl:

     

    • Teilentgeltliche Übertragung: Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln? (BFH 27.10.15, X R 28/12, Vorlagebeschluss BFH GrS 1/16)

     

    • Verdeckte Gewinnausschüttung: Liegt hinsichtlich der Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (Unterschreiten der Kostenmiete um mehr als 50%)? (FG Köln 20.8.15, 10 K 12/08, Rev. BFH I R 71/15)

     

    • Außenprüfung: Inwieweit setzt der die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO bewirkende Beginn einer Außenprüfung nach außen erkennbare Prüfungshandlungen voraus? (FG Berlin-Brandenburg 1.9.15, 8 K 8009/12, rev. BFH I R 76/15)

     

    • Nachzahlungszinsen: Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einem halben Prozent für jeden Monat verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? (FG Thüringen 22.4.15, 3 K 889/13, Rev. BFH I R 77/15)

     

    • Vorsteuerberichtigung: Wurde der Vorsteuerabzug zu Recht mit der Begründung abgelehnt, die Rechnungen entsprechen nicht den Anforderungen des § 14 UStG? (FG Baden-Württemberg 17.10.14, 9 K 4424/11, Rev BFH V R 41/15)

     

    • Vorsteuerberichtigung: 1. Sind Gegenstände, die bei ihrem Erwerb der Umsatzsteuer unterlagen, weil sie ausschließlich für eine steuerbefreite Tätigkeit verwendet wurden (hier Klinikbetrieb), im Fall der Veräußerung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 28 UStG befreit? 2. Kommt eine Berichtigung nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG mit Blick auf eine veränderte Tätigkeit, und zwar eine Veräußerung im Rahmen einer sale & lease back Gestaltung, in Betracht? (FG Hamburg 4.2.15, 2 K 325/14, Rev BFH V R 43/15)

     

    • Umsatzsteuerbefreiung und Jugendhilfe: Sind auch von einem Subunternehmer an einen Hauptunternehmer, der nicht nach § 75 SGB VIII anerkannt ist, erbrachte Jugendhilfeleistungen steuerbefreit, wenn das Jugendamt in Kenntnis des Einsatzes des Subunternehmers gegenüber dem Hauptunternehmer die Kosten der Maßnahme übernimmt? (FG Rheinland-Pfalz 12.11.15, 6 K 1361/12, Rev BFH V R 46/15)

     

     

    • Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft: Steht die Bezeichnung „Steuer“ neben der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ im Firmennamen der KG der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft entgegen? (FG Saarland 17.6.15, 1 K 1117/15, Rev. BFH VII R 17/15)

     

    • Leiharbeit in der Pflege: Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei Gestellung von qualifizierten Pflegekräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen - Begriff der Einrichtung mit sozialem Charakter (BFH 22.7.15, V R 20/12, Verfassungsbeschwerde BVerfG 1 BvR 2296/15)
    Quelle: ID 43823866