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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem März 2014

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, mit dabei u.a Erlass von Nachzahlungszinsen, Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen und Verfassungsmäßigkeit der Zinsschrankes sowie einige Verfahren zur Lohnsteuer (Bemessungsgrundlage für Essensmarken, Geschenke Nettolohnvereinbaurung). |

     

    Hier eine Auswahl:

     

    • Erlass von Nachzahlungszinsen: Liegen die Voraussetzungen für den Erlass von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO wegen sachlicher Billigkeit vor, wenn diese im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung aufgrund der zeitlich verzögerten Erfassung eines in einem Feststellungsverfahren einer KG dem Kläger zugerechneten Gewinns aus der Veräußerung / Einbringung einer Beteiligung (wegen eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres der KG) entstanden sind? (Schleswig-Holsteinisches FG 4.12.13, 2 K 82/13, Rev. BFH I R 6/14)

     

    • Erlass von Aussetzungszinsen: Ist die Zinshöhe von 0,5 % für jeden Monat bei dem niedrigen Zinsniveau verfassungsgemäß? (FG Berlin-Brandenburg 15.1.14, 3 K 3079/13, Rev. BFH IX R 5/14)

     

    • Zinsschranke: Ist bei mehrstöckigen Personengesellschaften zur Ermittlung des für die Zinsschranke maßgeblichen Gewinns der Obergesellschaft deren steuerlicher Gewinn um die gesondert und einheitlich festgestellten Gewinnanteile aus den Beteiligungen an den Tochterpersonengesellschaften zu kürzen? (FG Köln 19.12.13, 10 K 1916/12, Rev. BFH IV R 4/14)

     

    • Bemessungsgrundlage für an Arbeitnehmer verbilligt abgegebene Essensmarken: Sind die sonstigen Leistungen, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer durch die verbilligte Abgabe von Essensmarken bei von einem Subunternehmer betriebener Kantine erbringt, nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen oder ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage in Höhe der der für die Umsätze tatsächlich entstandenen Kosten anzuwenden? (FG Münster 5.8.13, 5 K 3191/10 U EFG 2013, 2046, Rev. BFH XI R 37/13)

     

    • Pauschale Lohnsteuer für Geschenke: Kann der Zuwendende die von ihm übernommene pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen? (Niedersächsisches FG 16.1.14, 10 K 326/13, Rev. BFH IV R 13/14)

     

    • Nettolohnvereinbarung: Führen bei einer Nettolohnvereinbarung durch den Arbeitgeber getragene Einkommensteuernachzahlungen zu einer Erhöhung des laufenden Bruttoarbeitslohns oder des Nettolohns? (FG Düsseldorf 3.12.13, 13 K 2184/12 E EFG 2014, 268, Rev. BFH VI R 1/14)

     

    • Drittaufwand: Können Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit in den durch den Eigentümer-Ehegatten überlassenen Räumlichkeiten erfolgt? (FG Düsseldorf 12.2.14, 7 K 407/13 E EFG 201, Rev. BFH VIII R 10/14)
    Quelle: ID 42668517