Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Mai 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Angemessenheit einer Versorgungszusage, zu „negativen“ Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, zu Verpflegungsmehraufwendungen bei einem unbefristeten (bzw. befristeten) Arbeitsverhältnis und zur Haustierversorgung als haushaltsnahe Dienstleistung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Angemessenheit einer Versorgungszusage: Ist eine Überversorgung immer anzunehmen, wenn die zugesagten Pensionsleistungen sowie die sonstigen Rentenanwartschaften - die ggf. auch bei einem früheren Arbeitgeber erworben wurden - zusammen mehr als Dreiviertel der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge betragen? Wie ist der Versorgungsbedarf beim Übergang zur Altersteilzeit zu ermitteln? Ist eine Angemessenheitsprüfung in der Anwartschaftsphase - zumindest bei Arbeitnehmern, die Gesellschafter des Arbeitgebers sind - nur nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs zur verdeckten Gewinnausschüttung durchzuführen (FG Berlin-Brandenburg 2.12.14, 6 K 6045/12, Rev. BFH: I R 4/15)?

     

    • „Negative“ Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer: Setzt der Begriff der Hinzurechnung eine positive Rechengröße voraus oder ist auch ein negativer Betrag „hinzuzurechnen“, was im Ergebnis einen Abzug vom Gewinn/Verlust bedingt? Ist der Freibetrag i.H. von 100.000 EUR gemäß § 8 Nr. 1 GewStG nur auf eine positive Summe der Hinzurechnungsbeträge anzuwenden, wohingegen ein negativer Saldo in jedem Fall den Gewinn/Verlust zu 25 % mindert (FG Sachsen 29.1.15, 4 K 1292/10, Rev. BFH I R 15/15)?

     

    • Verpflegungsmehraufwendungen: Ist bei einem unbefristeten (bzw. befristeten) Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit auch dann eine Auswärtstätigkeit zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebsstätte seines Arbeitgebers regelmäßig aufsucht, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein (FG Sachsen-Anhalt 16.12.14, 4 K 352/14, Rev. BFH VI R 6/15 bzw. (FG Sachsen-Anhalt 16.12.14, 4 K 226/14, Rev. BFH VI R 7/15)?

     

    • Haushaltsnahe Dienstleistung: Sind Aufwendungen für die Versorgung und Betreuung von Haustieren in der Wohnung des Steuerpflichtigen nach § 35a EStG zu berücksichtigende haushaltsnahe Dienstleistungen (FG Düsseldorf 4.2.15, 15 K 1779/14; Rev. BFH VI R 13/15)?
    Quelle: ID 43395210