· Nachricht · Anhängige Verfahren
Beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster
| Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, darunter auch zwei Revisionen (Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung und grob schuldhaftes Handeln des Steuerberaters). |
Im Einzelnen:
- Zur Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen (FG Münster 16.12.13, 7 K 2195/12 E, Rev. BFH VI R 34/14)
- Handelt ein Steuerberater grob schuldhaft im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er vergisst, einen Verlust seines Mandanten aus der Auflösung einer GmbH zu erklären? (FG Münster 23.1.14, 8 K 2198/11 F, Rev. BFH IX R 18/14)
Quelle: ID 42903450