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Diese Verfahren des FG Köln sind neu beim BFH
| Das FG Köln hat zu zwei Verfahren das „frische“ Revisionsaktenzeichen mitgeteilt. Es geht um die Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten Aktien i.S. des § 17 EStG bei Girosammelverwahrung und zur offensichtlichen Unrichtigkeit, wenn das Finanzamt eine nachweislich beigefügte Bescheinigung übersieht.|
Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten Aktien i.S. des § 17 EStG bei Girosammelverwahrung (FG Köln 24.4.15, 7 K 1279/07, Rev. BFH IX R 32/15)
- Abgabenordnung: Offensichtliche Unrichtigkeit, wenn das Finanzamt eine nachweislich beigefügte Bescheinigung übersieht (FG Köln 3.7.14, 4 K 2025/11, Rev. BFH X R 20/15)
Außerdem sind diese beiden Verfahren neu beim FG Köln anhängig:
- Einkommensteuer: Abgrenzung eines Lebensversicherungsvertrages - steuerlich privilegierte fondsgebundene oder transparent besteuerte vermögensverwaltende Lebensversicherung? 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1, 2 versus S. 5 EStG (FG Köln 6 K 2927/13)
- Gewerbesteuer/Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Kann sich eine Gemeinde gegen die begünstigende Änderung eines Gewerbesteuermessbescheides wehren, durch die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird? (FG Köln 13 K 1398/13)
Eine Liste ausgewählter beim FG Köln anhängigen Verfahren finden Sie hier.
Quelle: ID 43625305