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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Entscheidungen des FG Köln vor dem BFH

    | Das FG Köln hat eine Reihe von Verfahren mitgeteilt, die nun vor dem BFH anhängig sind. Darüber hinaus hat es auf eigene interessante anhängige Verfahren hingewiesen. |

     

    • Körperschaftsteuer: Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung (FG Köln 26.3.15, 10 K 3777/09, Rev. BFH I R 25/15)

     

    • Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geschäftsführergehalt bei gleichzeitiger (angemessener) Rentenzahlung selbst bei erheblich reduziertem Gehalt (FG Köln 26.3.15, 10 K 1949/12, Rev. BFH I R 32/15)

     

    • Umsatzsteuer: Anforderungen an die Nachweise für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen bei Diebstahl im übrigen Gemeinschaftsgebiet (FG Köln 18.3.15, 4 K 3157/11, Rev. BFH V R 17/15)

     

    • Abgabenordnung: Änderungsmöglichkeiten bei der Feststellung von Organeinkommen (FG Köln 18.11.14, 1 K 1311/11, Rev. BFH IV 46/14)

     

    • Abgabenordnung/Abrechnungsbescheid: Wirksame Insolvenzbeschlagnahme von Steuererstattungsansprüchen (nur) bei deren hinreichend bestimmten Bezeichnung im Nachtragsverteilungsbeschluss (FG Köln 25.2.15, 3 K 769/11, Rev. BFH VII R 10/15)

     

    Interessante anhängige Verfahren des FG Köln:

     

    • Gewerbesteuer/Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Kann sich eine Gemeinde gegen die begünstigende Änderung eines Gewerbesteuermessbescheides wehren, durch die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet wird? (FG Köln, 13 K 1398/13)

     

    • Einkommensteuer: Können die Unterbringungskosten für eine ausländische Pflegekraft im Haus des pflegebedürftigen Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden? (FG Köln, 7 K 1382/13)
    Quelle: ID 43479482