· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
FG Baden-Württemberg teilt neu beim BFH anhängige Verfahren mit (Mai 2016)
| Unter den neu anhängigen Verfahren befindet sich auch eines zur Frage der Unzulässigkeit der „Ruhendstellung“ einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners. |
Im Einzelnen:
- Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung: Unwirksamkeit von Bestimmungen zur Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Arbeitgeberwechsel und zum Eintragungserfordernis der Funktionsbezeichnung als Direktor in das Schweizerische Handelsregister (FG Baden-Württemberg 15.10.15, 3 K 2913/13; Rev. BFH I R 22/16)
- Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide: Wirksamkeit der Antidumpingverordnung Nr. 393/98 - Definition der durch Antidumpingmaßnahmen betroffenen Ware - Kein Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 ZK bei unrichtiger Erklärung zum Ursprung der Ware - Ermittlung der Frist, innerhalb derer die Mitteilung an den Zollschuldner erfolgen darf (FG Baden-Württemberg 22.12.15, 11 K 1567/10; Rev. BFH VII R 2/16)
- Betriebsprüfung: Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von Kontrollmitteilungen durch den Außenprüfer des Finanzamts gemäß § 194 Abs. 3 AO vor dem Hintergrund einer an das BZSt gerichteten internationalen Gruppenanfrage der Guardia di Finanza (FG Baden-Württemberg 25.6.15, 3 K 2419/14; Rev. BFH I R 97/15; siehe auch Pressemitteilung Nr. 3/2016)
- Unzulässigkeit der „Ruhendstellung“ einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners: Als Bitte formulierte hoheitliche Anordnung als Verwaltungsakt i. S. des § 118 Satz 1 AO (FG Baden-Württemberg 26.1.16, 11 K 2973/14; Rev. BFH VII R 5/16; siehe auch Pressemitteilung Nr. 4/2016)
Quelle: ID 44067332